Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


I. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tauschund ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern (Käufern) unserer Waren
abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns
nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie
zwingendem Recht entsprechen.


II. Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis-, Liefertermin und
sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge,
Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte
Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt
worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung , so gilt die Rechnung als
Auftragsbestätigung. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des
Käufers an.

Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und
Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche
Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit
nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die
Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten,
Prospekten, Angeboten, bei der Auftragserfassung, in Rechnungen und
sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, die Richtigstellung und
gegebenenfalls Nachbesserung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige
Benachrichtigung vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

Soweit in unserem Katalog bzw. unserer Preisliste für bestimmte Teile
besondere Verpackungseinheiten vorgesehen sind, können diese Teile nur in
der angegebenen Liefermenge oder in ganzzahligen Vielfachen derselben
geliefert bzw. zurückgenommen werden.


III. Lieferung

Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt.

Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben
über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich
als verbindlich bezeichnet werden. Bei Nichteinhaltung einer als verbindlich
bezeichneten Lieferfrist kann der Käufer unter den Voraussetzungen des § 326
BGB vom Vertrag zurücktreten.

Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung
des Auftrages in Frage stellen können sowie unverschuldete Unmöglichkeiten
bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung
hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen.
Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt
eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.


IV. Versand und Verpackung

Der Versand der Waren erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Dies gilt auch dann, wenn die Waren auf unsere Veranlassung durch Dritte
zugestellt werden; in diesem Falle sind wir berechtigt, die Zufuhrkosten weiter
zu berechnen. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges
und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem
Ermessen. Wir übernehmen keine Garantie für den kostengünstigsten Versand.

Wir behalten uns vor, die benötigte Verpackung zu berechnen.


V. Preise

Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Preise
verstehen sich in unserer Hauswährung (EURO / €), sofern keine andere
Bezeichnung getroffen ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Bei Preis- oder Währungsänderungen werden die am Tag des Eingangs des
Auftrags gültigen Preise in Anrechnung gebracht. Preisberichtigungen aufgrund
von offenkundigen Irrtümern auf Rechnungen und Lieferscheinen bleiben
vorbehalten.


VI. Beanstandung und Gewährleistung

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen
wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich schriftlich bei uns gemeldet
werden. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder
Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.

Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten
Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit
entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Datum der Rechnung über das
gelieferte Teil. Die Gewährleistung geht dahin, dass wir nach unserer Wahl
entweder die gelieferten Teile Instandsetzen, zur Gutschrift zurücknehmen oder
neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir
den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung erlischt, wenn der
Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder
Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der
Liefergegenstand durch normalen Verschleiß ausfällt oder der Mangel auf
unsachgemäße Montage, falsche Handhabung oder mangelhafte Wartung
zurückzuführen ist. Die Gewährleistung erlischt schließlich, wenn gesetzliche
oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und
Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.

Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten Teile
nicht mehr am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen
unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel
nicht unverzüglich schriftlich geltend gemacht worden sind.

Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Mitgelieferte
Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen. Erweist sich die Beanstandung als
zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile
frachtfrei an.


VII. Eigentumsvorbehalt und Pfändungen

Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur
vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden
Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch
dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete
Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel oder Schecks führen erst durch ihre
Einlösung zur Befriedigung unserer Ansprüche.

Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist
widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter
Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und
andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht
gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus
einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später
zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er
jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu
übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist
jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen,
als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die
eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige
Forderungen gegen den Käufer zustehen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.


VIII. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten
Zahlungsbedingungen.


1.1 Ist eine Email Adresse bei uns hinterlegt werden Rechnungen ausschließlich
per Email versendet. Sollte dies nicht gewünscht werden, muss dies schriftlich
mitgeteilt werden.

Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen Nachnahme oder
Vorkasse vor, es sei denn, dass uns befriedigende Referenzen mit der
Bestellung übermittelt werden. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur dann
berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Forderungen
sämtlichst beglichen sind. Zieht sich der Käufer bei der Bezahlung von
Rechnungen Skonto ab, dann ist bei der Verrechnung von Gutschriften der
Skonto entsprechend zurück zu rechnen. Gerät der Käufer mit fälligen
Zahlungen in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno.

Zahlungen werden unabhängig von evtl. Zahlungsbestimmungen des Käufers
gemäß § 366, 367 BGB verrechnet. Wechsel werden nur angenommen, wenn
dies zuvor vereinbart wurde.

Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach
Auftragserteilung oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, dass
der Kreditwürdigkeit des Käufers Bedenken begegnen, sind wir berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer mit einer
Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht
auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann,
wenn wir Wechsel oder Schecks herein genommen haben. In jedem dieser Fälle
sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie
von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu
eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen
berechtigt.

Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von
ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt,
eine Entschädigung von 10% des Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser
Höhe entstanden ist.


IX. Haftung, Einredebeschränkungen, Abholungsanspruch

Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind
Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen positiver
Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsabschluss ausgeschlossen,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung,
Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung nicht geltend gemacht werden, es
sei den, daß wir diese Ansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese
gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Käufer darf Ansprüche
gegen uns ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte abtreten.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere
Eigentumsvorbehaltsware heraus zu verlangen und durch Beauftragte abholen
zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als
Vertragsrücktritt. Bei Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir sind jedoch
berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen
Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland hat.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei
Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung in das Ausland.


XI. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung
dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am besten gerecht wird.

Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.


Beratzhausen, den 23.01.2023 | GBB Bauer Bauelemente | Änderungen vorbehalten

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